Brauche ich einen Anwalt beim Kauf einer Immobilie?

Grundsätzlich braucht man für den Kauf einer Immobilie in Panama keinen Anwalt.

Warum Du trotzdem einen oder mehrere Fachleute zu Rate ziehen solltest, erfährst Du hier.

Für den Kauf einer Immobilie erscheint man normalerweise zweimal beim Notar:

  • (i) für die Unterzeichnung des Kaufvertrags (Promesa de Compraventa)
  • (ii) für die Anfertigung der Urkunde (Escritura) für das Grundbuchamt (Registro Público).

Der Kaufvertrag ist ein privates Dokument zwischen zwei Parteien, das auch ohne den Notar unterschrieben werden kann.

Der Inhalt des Kaufvertrags kann sehr frei gestaltet werden.

Er legt normalerweise den Kaufpreis, eine Anzahlung (~10 % vom Kaufpreis), die vom Verkäufer nachzuweisenden Entlastungen (Paz y Salvo; z. B. Steuer, Wasser, Strom, Aufhebung Hypothek, etc.), eine Frist und eine Strafe bei Nichterfüllung fest.

Da es sich um größere Beträge handelt, ist es aber üblich, den Kaufvertrag bei einem Notar zu unterschreiben.

Der Notar stellt lediglich die Identität der Parteien fest (~5 USD pro Unterschrift).

Mehr nicht. Er prüft weder den Inhalt eines Kaufvertrags noch berät er.

Theoretisch kann auch ein Makler einem beim Kaufprozess helfen.

Allerdings sollte man bedenken, dass der Makler normalerweise vom Verkäufer bezahlt wird. D. h., es könnte einen Interessenkonflikt geben.

Vor dem Kauf muss natürlich auch die Due Diligence durchgeführt werden.

Theoretisch kann man selbst beim Grundbuchamt prüfen, ob eine Hypothek oder ein Sperrvermerk (Embargo) wegen rechtlicher Probleme eingetragen ist.

Für jemanden, der neu ist, empfiehlt es sich aber, einen Juristen oder Steuerberater damit zu beauftragen.

Unter Umständen brauchst Du auch noch weitere Fachleute.

Wenn Du zum Beispiel ein Grundstück auf dem Land kaufst, solltest Du vor der Unterschrift des Kaufvertrags einen Topographen die Grundstücksgrenzen kontrollieren lassen.

Hier gibt es oft Abweichungen.

Wenn Du das erste Mal eine Immobilie in Panama kaufst, brauchst Du außerdem den Zugang zur Seite des Finanzamtes (DGI).

Dafür benötigst Du ein Passwort (NIT), welches beantragt werden muss.

Du kannst das selbst tun oder einen Steuerberater oder Anwalt beauftragen.

Außerdem gibt Dir ein guter Anwalt einem beim Notartermin Sicherheit.

Er nimmt Dich an die Hand und achtet darauf, dass alles richtig dokumentiert wird.

Ein Anwalt verlangt etwa 1,0 % bis 1,5 % vom Kaufpreis.

Gerade wenn man zum ersten Mal eine Immobilie in einem fremden Land, in einer fremden Sprache und einem fremden Rechtssystem kauft, ist es wichtig.

Falls man mehrere Immobilien kauft und irgendwann „den Dreh raus hat“, kann man es u. U. auch selbst machen.

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