Viele Auswanderer kommen mit dem Traum eines eigenen Geschäfts nach Panama: einen kleinen Laden eröffnen, eine Praxis aufmachen, im erlernten Beruf weiterarbeiten oder sich hier eine neue Existenz aufbauen.
Und dann stellt sich heraus: Genau das ist als Ausländer teilweise gar nicht erlaubt.
Panama reserviert bestimmte Tätigkeiten und Berufe für die eigenen Staatsbürger.
Das steht so in der Verfassung und im Arbeitsgesetz.
Hier sind die vier Punkte, die Du kennen solltest, bevor Du Deine beruflichen Pläne auf Panama ausrichtest.
1. Einzelhandel ist Panameños vorbehalten
Der Einzelhandel — der Verkauf direkt an den Endkunden — ist laut Verfassung (Art. 293) grundsätzlich Panameños vorbehalten.
Der einzige direkte Weg wäre die Einbürgerung. Ein Aufenthaltstitel allein genügt dafür nicht.
2. Was Dir dagegen offensteht
Offen stehen Ausländern dagegen zahlreiche andere unternehmerische Tätigkeiten wie:
- Dienstleistungen
- Großhandel
- Produktion
- Immobilien
- Beteiligungen an Unternehmen
Wo genau die Grenze verläuft, ist im Einzelfall eine juristische Frage.
3. Berufe, die die Staatsangehörigkeit verlangen
Neben dem Einzelhandel gibt es noch Berufe, deren Ausübung an die panamaische Staatsbürgerschaft gebunden ist.
Laut Artikel 20 der Verfassung darf der Staat bestimmte Tätigkeiten für Ausländer einschränken.
Zusätzlich benötigen bestimmte Berufe eine Zulassung (idoneidad), die eine Berufskammer vergibt.
Zu diesen Berufen gehören u. a.:
- Recht
- Medizin und weitere Gesundheitsberufe (etwa Krankenpflege, Physiotherapie, Psychologie)
- Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung
- Ingenieurwesen und Architektur
- Journalismus
Insgesamt sind — je nach Zählweise — rund 55 Berufsfelder beziehungsweise über 200 einzelne Spezialisierungen betroffen.
Ob genau Dein Beruf betroffen ist — und ob es im Einzelfall Ausnahmen gibt —, klärst Du verbindlich über die zuständige Berufskammer, einen Juristen oder das Arbeitsministerium (MITRADEL).
Einen guten Überblick bietet außerdem die von MITRADEL veröffentlichte Liste der reglementierten Berufe: Listado de profesiones u oficios reguladas en Panamá.
4. Die 90/10-Regel: Warum „einfach angestellt werden“ schwer ist
Das panamaische Arbeitsgesetz (Código de Trabajo, Art. 17–19) schreibt vor, dass ein Betrieb mindestens 90 % panamaische Arbeitnehmer beschäftigen muss.
Ausländer dürfen also höchstens rund 10 % der regulären Belegschaft ausmachen — für spezialisiertes oder technisches Personal sind es bis zu 15 %.
Dazu kommt: Für die Beschäftigung von Ausländern braucht der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsministerium (MITRADEL), befristet und an bestimmte Auflagen geknüpft.
In der Praxis ist eine klassische Anstellung für viele Auswanderer deshalb nicht der einfachste Weg.
Für viele Auswanderer führen deshalb andere Wege schneller zum Ziel:
- Eigenes Unternehmen in einem erlaubten Bereich (Dienstleistung, Großhandel, Tourismus …)
- Investitionsbasiertes Visum, bei dem Dein Kapital und nicht Deine Anstellung die Grundlage ist
- Remote-Einkommen von außerhalb Panamas — der Klassiker: Viele Auswanderer arbeiten online für Kunden oder Arbeitgeber im Ausland. In der Praxis werden solche Einkünfte häufig als Einkünfte aus ausländischer Quelle behandelt. Die steuerliche Einordnung hängt jedoch von den konkreten Umständen ab und sollte bei größeren Beträgen steuerlich geprüft werden. Grundlage ist das Territorialprinzip des Código Fiscal (Art. 694).
Warum Panama das so regelt
Der Hintergrund dieser Regeln ist der Schutz des heimischen Arbeitsmarktes.
Der Gesetzgeber möchte bestimmte Berufe und wirtschaftliche Tätigkeiten den eigenen Staatsbürgern vorbehalten.
Ob man diese Politik gut oder schlecht findet, ist eine andere Frage — wer nach Panama auswandert, sollte sie jedoch kennen und seine Pläne daran ausrichten.
Erst prüfen, dann planen
Keine dieser Regeln bedeutet, dass Du in Panama nicht arbeiten oder gründen kannst.
Sie bedeuten nur, dass Du Deine Pläne an die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen musst.
Der größte Fehler ist, den gesamten Umzug auf einer Geschäftsidee oder einem Beruf aufzubauen, der rechtlich nicht möglich ist.
Kläre diese Fragen lieber vor der Auswanderung mit einem spezialisierten Anwalt als erst danach.
Rechtsgrundlage: Verfassung der Republik Panama, Art. 20 (Einschränkung bestimmter Tätigkeiten für Ausländer) und Art. 293 (Einzelhandel); Código de Trabajo, Art. 17–19 (Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer); Código Fiscal, Art. 694 (Territorialprinzip); MITRADEL für Arbeitserlaubnisse. Die konkrete Zulassung einzelner Berufe regeln eigene Berufsgesetze samt idoneidad der jeweiligen Berufskammern — im Einzelfall anwaltlich prüfen lassen.
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